D
Damnum
Darlehnshypothek
Dauernutzungsrecht
Dauerwohnrecht
Degressive Abschreibung
Dienstbarkeit
Dienstleistung
Dingliches Wohnrecht
DIN
Disagio
E
Effektivzins
Eigenkapital
Eigenheimzulage
Eigentumswohnung
Eigentümergemeinschaft
Eigentümergrundschuld
Einheitswert
Energieeinsparung
Erbbaugrundbuch
Erbbaurecht
Erbbauzins
Erbengemeinschaft
Erschließung
Ertragswert
Erwerbskosten
F
Facility Management
Fertigmaße
Finanzierung (x)
Flächennutzungsplan
Flurkarte
Flurstück
Fonds
Damnum
Differenz zwischen Darlehnssumme und tatsächlichem Auszahlungsbetrag.
Darlehnshypothek
Die Darlehenshypothek dient zur Sicherung von Forderungen aus einem
Darlehen.
Dauernutzungsrecht
Das Dauernutzungsrecht bezieht sich auf nicht zu Wohnzwecken dienenden
Räumen. Siehe Dauerwohnrecht.
Dauerwohnrecht
Das vererbliche Dauerwohnrecht berechtigt den Inhaber dieses Rechtes
dazu, eine bestimmte, nicht in seinem Eigentum befindliche Wohnung
eines Gebäudes, zu Wohnzwecken zu nutzen. Die Eintragung in das Grundbuch
ist erforderlich.
Degressive Abschreibung
Absetzung für Abnutzung, die im Gegensatz zur linearen Abschreibung
nicht gleich bleibt, sondern jedes Jahr niedriger wird.
Dienstbarkeit
Dingliches Recht an einer Sache. Der an der Dienstbarkeit Berechtigte
darf eine fremde Sache gemäss der Vereinbarung nutzen. (Nießbrauch,
beschränkt persönliche Dienstbarkeit, Grunddienstbarkeit) Siehe auch:
Grundbuch
Dingliches Wohnrecht
Dingliches Recht an einer Sache. Der an der Dienstbarkeit Berechtigte
darf eine fremde Sache gemäss der Vereinbarung nutzen. (Nießbrauch,
beschränkt persönliche Dienstbarkeit, Grunddienstbarkeit) Siehe auch:
Grundbuch
DIN
Vom "Deutschen Institut für Normung" herausgegebene Vorschriften und
Bezeichnungen für genormte Bauteile oder Bauvorschriften.
Disagio
Mit Disagio bezeichnet man den Auszahlungsverlust (Unterschied zwischen
dem Auszahlungsbetrag und der späteren Rückzahlung) bei der Aufnahme
eines Hypothekendarlehens.
Effektivzins
Der effektive Zinssatz erechnet sich folgendermaßen: (Zinssatz x 100)
: Auszahlungskurs) + (Damnum : Darlehnslaufzeit) Siehe auch: Die Finanzierung
Eigenkapital
In Verbindung mit der Immobilienfinanzierung gilt als Eigenkapital:
Barmittel, Bankguthaben, Bausparguthaben, Arbeitgeberdarlehen, verpfändbare
Wertpapiere, unbelasteter Immobilienbesitz. Auch Eigenleistung kann
als Eigenkapital eingesetzt werden. In der Regel verlangen Banken bei
der Finanzierung einer Wohnimmobilie 20 % Eigenkapital. Bei hohem Einkommen
und gesicherter Existenz (gute Bonität) kann die Immobilie auch mit
geringerem Eigenkapitaleinsatz finanziert werden.
Eigenheimzulage
Übersicht
Haben Sie sich entschieden eine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus
anzuschaffen, oder möchten Sie Ihre eigene Immobilie erweitern und
das Dachgeschoß oder den Keller zu Wohnzwecken umbauen? Dann sollten
Sie sich nicht nur mit Zinssätzen oder Handwerkerkosten beschäftigen,
sondern ebenfalls mit den Förderungsmaßmahmen, die der Staat Ihnen
zur Verfügung stellt. Seit 1996 gibt es die vom persönlichen Steuersatz
unabhängige Eigenheimzulage. Diese Zulage wird 8 Jahre lang in gleichbleibender
Höhe gezahlt. Bei dem Erwerb oder der Herstellung eines Neubaues beträgt
diese Zulage maximal DM 5.000,- p.a., bei dem Erwerb eines Altbaus
maximal DM 2.500,- p.a. Familien mit Kindern erhalten zusätzlich eine
Kinderzulage von DM 1.500,- p.a. je Kind. Die Voraussetzungen
Jeder, der unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, eine im Inland
gelegene Wohnung (im eigenen Haus oder als Eigentumswohnung) aufgrund
eines nach dem 31.12.1995 geschlossenen Kaufvertrages erwirbt oder
gestellten Bauantrages herstellt, diese Wohnung zu eigenen Wohnzwecken
nutzt, bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet, und nicht bereits
für eine andere Wohnung eine Förderung nach § 7b EStG oder § 10e EStG
in Anspruch genommen hat, kann die Eigenheimzulage erhalten. Die Förderung
kann auch für Wohnraumvergößerungen (Dachgeschoßausbau, Aufstockungen,
Anbauten) und Umwandlung von Räumen, die bisher nicht zu Wohnzwecken
genutzt wurden (z.B. Kellerräume), oder Umbau von Wohnungen, wenn die
Wohnungen infolge Änderungen der Wohngewohnheiten nicht mehr für Wohnzwecke
geeignet sind in Anspruch genommen werden, wenn die Änderungen mit
einem wesentlichen Bauaufwand verbunden sind
Keine Förderung
Für Ferien- oder Wochenendwohnungen die in einem Sondernutzungsgebiet
liegen, Wohnungen, für die der Eigentümer Abschreibungen oder Werbungskosten
in Anspruch nimmt. Laufzeit der Förderung
Die Eigenheimzulage kann nur im Jahr der Fertigstellung oder Anschaffung
der Wohnung und in den folgenden 7 Kalenderjahren in Anspruch genommen
werden, vorausgesezt, der Anspruchsberechtigte bewohnt in diesem Zeitraum
die Wohnung selbst. Die Eigenheimzulage wird grundsätzlich einmal für
den gesamten Förderzeitraum von 8 Jahren festgesetzt. Der Förderzeitraum
beginnt - unabhängig von der Nutzung der Wohnung - immer im Jahr der
Fertigstellung oder Anschaffung der Wohnung und endet mit Ablauf des
Jahres, in dem die Wohnung zu eigen Wohnzwecken aufgegeben oder veräußert
wird, spätestens jedoch mit Ablauf des 7.Jahres, das dem Anschaffungs-
oder Fertigstellungjahr folgt.
Beginn der Nutzung ist der tatsächliche Einzugszeitpunkt. Der achtjährige
Förderzeitraum verlängert sich nicht, wenn die Eigenheimzulage in einem
Jahr wegen fehlender Eigennutzung nicht in Anspruch genommen werden
kann. Wichtig: Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken liegt auch vor,
wenn die Wohnung unentgeltlich an einen Angehörigen zu Wohnzwecken überlassen
wird. Angehörige sind neben Ehegatten, Eltern und Geschwistern auch
Verlobte, Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie, Geschwister
der Ehegatten, Kinder der Geschwister, Geschwister der Eltern und Pflegeeltern
und Pflegekinder.
Einkunftsgrenzen
Bei Bauantragstellung oder Abschluss des Kaufvertrages nach dem 31.12.1999
darf der Gesamtbetrag der Einkünfte des Erstjahres zuzüglich des Gesamtbetrages
der Einkünfte des vorangegangenen Jahres bei Alleinstehenden DM 160.000,-
und bei Eheleuten DM 320.000,- nicht überschreiten. Für jedes Kind
(für das Kindergeld oder ein Betreuungsfreibetrag gezahlt wird) erhöht
sich der Grenzwert um DM 60.000.
Bei Bauantragstellung oder Kaufvertrag vor dem 1.1.2000 gilt die Einkunftsgrenze
von DM 240.000,- für Alleinstehende und DM 480.000,- für Verheiratete.
Bemessungsgrundlage
Maßgeblich sind die Herstellungs- oder Anschaffungskosten der Wohnung
zuzüglich der Anschaffung für den dazugehörenden Grund und Boden. Bei
Aus- und Erweiterungen wird der Anteil von Grund und Boden nicht berücksichtigt.
Kosten für Räume die nicht zu Wohnzwecken (z.B. Arbeitszimmer) genutzt
werden, sind abzuziehen. Es werden in allen Fällen höchstens DM 100.000,-
Anschaffungs- oder Herstellungskosten begünstigt. Die Summe der Fördergrundbeträge
und der Kinderzulagen darf 50% der Bemessungsgrundlage nicht überschreiten!
Höhe der Eigenheimzulage
Der Fördergrundbetrag beträgt bei Neubauten 5% der Bemessungsgrundlage,
höchstens jährlich DM 5.000,-. Bei Altbauten und Aus- und Erweiterungen
beträgt der jährliche Fördergrundbetrag 2,5%, höchstesn DM 2.500,-
p.a. Die Kinderzulage beträgt DM 1.500,- für jedes Kind. Der Fördergrundbetrag
erhöht sich um bis zu DM 500,- p.a., wenn vor Beginn der Eigennutzung
anerkannte Energiesparanlagen eingebaut werden, und die Arbeiten vor
dem 1.1.2003 abgeschlossen sind. Der Fördergrundbetrag erhöht sich
um DM 400,- p.a. für eine Wohnung die sich in einem so genannten Niedrigenergiehaus
befindet. Wie oft kann man die Förderung in Anspruch nehmen? Jeder
kann nur einmal im Leben die Eigenheimzulage in Anspruch nehmen - also
für Ehegatten insgesamt 2 Objekte. Wichtig: Wird die Zulage von einem
Eigentümer nicht voll ausgenutzt, kann er die restlichen Förderjahre
auf das Folgeobjekt übertragen. Der Förderzeitraum verkürzt sich entsprechend.
Antrag auf Eigenheimförderung Die Förderung wird nach Bezug Ihrer Wohnung
oder Ihres Hauses bei dem für Sie zuständigen Finanzamt beantragt.
Dem Antrag sind die notwendigen Unterlagen wie Kaufvertrag, Bauantrag
und Handwerkerrechnungen beizufügen. Sie sind verpflichtet dem Finanzamt
unverzüglich mitzuteilen wenn eine Änderung eintritt, die zu einer
Minderung oder Wegfall der Eigenheimzulage führen.
Eigentumswohnung
Nach den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetz begründete Wohnung.
Siehe auch Teilungserklärung.
Eigentümergemeinschaft
Sämtliche Eigentümer einer Eigentumsanlage.
Eigentümergrundschuld
Eine Grundschuld, die für den Eigentümer eines Grundstückes, z. B.
zur Freihaltung der besseren Rangstelle bei späteren Belastungen, eingetragen
ist. Siehe auch: Das Grundbuch
Einheitswert
Für die Bemessung von Grundsteuer und Grundsteuer-Meßbetrag sowie der
Vermögenssteuer festgesetzter Richtwert eines Grundstücks und Gebäudes.
Das zuständige Finanzamt stellt den Einheitswert fest.
Energieeinsparung
Tipps zur Heizenergieeinsparung
Bevor Sie bei Ihrer nächsten Heizkostenabrechnung der Preisschlag trifft,
möchten wir Ihnen einige Tipps mit auf den Weg geben die, wenn sie
beherzigt werden, den Schrecken nicht ganz so groß werden lassen.
1. Senken Sie die Zimmertemperatur. Die Reduzierung um jeweils 1 Grad
Celsius spart rund 7% Energie.
2. Lüften Sie nicht permanent durch gekippte Fenster. Es ist erheblich
effektiver, wenn Sie "Stoßlüften", d.h. öffnen Sie möglichst alle Fenster
für ca. 5 Minuten. Das sorgt für einen schnellen Luftaustausch und
beugt zusätzlich Feuchtigkeit in der Wohnung vor.
3. Ziehen Sie möglichst Vorhänge, die über die Heizkörper hängen, zurück.
Sie vermeiden dadurch einen Wärmestau der sich hinter den Gardinen
bildet, und nicht Ihre Wohnung erwärmt.
4. Eine effizient eingestellte Heizanlage leistet viel. Eine ausgewogene
Heizkurve mit Nachtabsenkung spart zusätzlich 2% - 3% der gesamten
Heizenergie ein.
5. Heizen Sie möglichst in allen Räumen gleichmäßig. - Wenn Sie Ihre
Wohnung ausschliesslich über einen Heizkörper erwärmen wollen um Energie
zu sparen, kehren Sie den vermeintlichen Spareffekt in das Gegenteil
um. Der eine Heizkörper wird extrem heiß. Es wird ein höheren Verbrauch
ausgewiesen, als es bei gleichmäßiger Beheizung über mehrere Heizkörper
der Fall wäre.
6. Stellen Sie die Heizung auch bei Abwesenheit nie ganz aus. Wenn
Sie die Heizung dann wieder hochfahren ist der Verbrauch - ähnlich
wie bei einem kalten PKW Motor - erheblich höher als die vermeintlich
eingesparte Energie durch das Abstellen der Heizkörper.
7. Wenn Sie in Ihrem Wohnhaus noch über eine technisch veraltete Heizungsanlage
verfügen, denken Sie jetzt über eine Modernisierung nach. Moderne Heizungsanlage
haben einen erheblich höheren Wirkungsgrad und einen damit um 35% -
40% geringeren Heizenergieverbrauch. In diesem Zusammenhang: Sie können
sich für den Austausch vom Staat Fördermittel verschaffen.
Besuchen Sie doch einmal den Internetauftritt der Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW).
8. Denken Sie auch über den Kauf eines Hygrometers nach. (kostet ca.
15 DM) Sobald die Luftfeuchtigkeit in Ihrer Wohnung auf über 60% ansteigt,
(hohe Luftfeuchtigkeit verhindert effektiven Wärmeaustausch) sollte
kräftig gelüftet werden. - Einsparung weitere rund 3%.
Erbbaugrundbuch
Öffentliches Buch, das bei den Grundbuchämtern geführt wird. Das Erbbaugrundbuch
enthält alle relevanten Daten über das Erbbaugrundstück.
Erbbaurecht
Üblicherweise auf bestimmter Zeit - oft 99 Jahre - bestelltes Recht,
auf einem Grundstück ein Gebäude zu nutzen. Das Erbbaurecht kann vererbt
und veräußert werden. Es muß im Grundbuch eingetragen werden; als Entgelt
wird ein Erbbauzins vereinbart, der während der gesamten Nutzungszeit
zu entrichten ist.
Erbbauzins
Regelmäßig wiederkehrende Zahlung des Erbbaunehmers an den Erbbaugeber
für die Bestellung des Erbbaurechts.
Erbengemeinschaft
Mehrere Erben, welchen zum Beispiel die Verfügung sowie Lasten und
Nutzen aus einem Gebäude oder Grundstück gemeinschaftlich zusteht.
Erschließung
Zur Baureifmachung eines Grundstücks notwendige Maßnahme. Dazu gehören
Aufgaben und Leistungen der Gemeinde für Straßen- und Kanalbau sowie
Wasser- und Elektrizitätsversorgung u.a.. Ohne Erschließung erhält
man keine Baugenehmigung.
Ertragswert
Der Ertragswert errechnet sich aus der Jahresrohmiete einer Immobilie,
abzgl. Bewirtschaftungskosten, unter Berücksichtigung eines Vervielfältigungsfaktors
(dieser Faktor ist u.a. wiederum abhängig vom Zustand, Lage und Potenzial
einer Immobilie).
Erwerbskosten
Zu den Erwerbskosten gehören sämtliche durch den Erwerb des Grundstückes
oder Gebäudes verursachten Kosten, wie Grunderwerbsteuer, Maklercourtage,
Gerichts- und Notarkosten, Vermessung, Bodenuntersuchung, Genehmigungen,
Umlegungskosten.
Facility Management
Für das Facility Management gibt es bisher in Deutschland keine eindeutige
Definition. Der Deutsche Verband für Facility Management e.V. (GEFMA)
versucht, dieses Vakuum durch Richtlinien auszufüllen. Danach ist Facility
Management “die Betrachtung, Analyse und Optimierung aller kostenrelevanten
Vorgänge rund um ein Gebäude, ein anderes bauliches Objekt oder eine
im Unternehmen erbrachte (Dienst-) Leistung, die nicht zum Kerngeschäft
gehört”. Dieser Ansatz lehnt sich sehr stark an Immobilien an und weist
erhebliche Gemeinsamkeiten mit dem bekannten Gebäudemanagementbegriff
auf. In Erweiterung der bisherigen Praxis umfaßt er darüberhinaus alle
Gewerke, die gesamte Wertentwicklung sowie den gesamten Lebenszyklus.
Er wendet sich von der bisherigen Sparten-(Bereichs-) Orientierung
hin zu einer Prozeß-(Fluß-) Orientierung.
Fertigmaße
Fertigmaße sind die lichten Maße zwischen den Wänden der einzelnen
Räume. Die Messung erflgt von “Wand zu Wand”. Siehe auch: Wohnfläche
Flächennutzungsplan
Der durch die Gemeinde festgelegte erste Schritt der Bauleitplanung.
Der Flächennutzungsplan nimmt im Gegensatz zum Bebauungsplan nur eine
Grobeinteilung in möglichen Nutzungen vor.
Flurkarte
Die Flurkarte ist die amtliche Bezeichnung der Katasterkarte. Die Flurkarte
wird vom Katasteramt nach der Vermessung der Grundstücke erstellt.
Flurstück
Das Gebiet einer Gemeinde ist auf einer Flurkarte in Flurstücke eingeteilt.
Diese Flurstücke sind numeriert. Die einzelnen Flurstücke bilden zusammen
einen Flur. Die Flurkarten liegen bei den Katasterämtern aus.
Fonds
Immobilienfonds sind Anlagegesellschaften, bei denen die Kapitalanlage
im wesentlichen aus Grundstücken und Gebäuden besteht. Die Immobilienfonds
geben Zertifikate aus, die einen bestimmten Anteil am Fondsvermögen
repräsentieren. Bei den in Deutschland tätigen Fondsgesellschaften
unterscheidet man grundsätzlich zwie Arten: Offene Fonds, bei denen
die Höhe der auszugebenden Anteile nicht begrenzt ist. Sie haben besondere
Vorschriften hinsichtlich der Anlagepolitk zu beachten. Sie unterliegen
den für Kreditinstitute geltenden strengen gesetzlichen Vorschriften.
Mieteinnahmen und andere Erträge werden nach Abzug von Zins- und Tilgungsleistungen,
der Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Bewirtschaftungskosten sowie
der AfA an die Zertifikatinhaber ausgeschüttet, sofern sie nicht reinvestiert
werden. Die Anteile von Offenen Fonds sind übertragbar. Bei Geschlossenen
Fonds wird das Zertifikatkapital zur Zeichnung durch Anleger einmalig
aufgelegt. Die zu finanzierenden Liegenschaften stehen von vornherein
fest; sie können aus einem oder mehreren Objekten bestehen. Der Bundesverband
deutscher Investmentgesellschaften veröffentlicht regelmässig die Wertentwicklung
der Fonds. Hier sehen Sie, welche Fonds sich in den vergangenen Jahren
am besten entwicklt haben.