D
Damnum
Darlehnshypothek
Dauernutzungsrecht
Dauerwohnrecht
Degressive Abschreibung
Dienstbarkeit
Dienstleistung
Dingliches Wohnrecht
DIN
Disagio



E
Effektivzins
Eigenkapital
Eigenheimzulage
Eigentumswohnung
Eigentümergemeinschaft
Eigentümergrundschuld
Einheitswert
Energieeinsparung
Erbbaugrundbuch
Erbbaurecht
Erbbauzins
Erbengemeinschaft
Erschließung
Ertragswert
Erwerbskosten



F
Facility Management
Fertigmaße
Finanzierung (x)
Flächennutzungsplan
Flurkarte
Flurstück
Fonds
























Damnum
Differenz zwischen Darlehnssumme und tatsächlichem Auszahlungsbetrag.

Darlehnshypothek
Die Darlehenshypothek dient zur Sicherung von Forderungen aus einem Darlehen.

Dauernutzungsrecht
Das Dauernutzungsrecht bezieht sich auf nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen. Siehe Dauerwohnrecht.

Dauerwohnrecht
Das vererbliche Dauerwohnrecht berechtigt den Inhaber dieses Rechtes dazu, eine bestimmte, nicht in seinem Eigentum befindliche Wohnung eines Gebäudes, zu Wohnzwecken zu nutzen. Die Eintragung in das Grundbuch ist erforderlich.

Degressive Abschreibung
Absetzung für Abnutzung, die im Gegensatz zur linearen Abschreibung nicht gleich bleibt, sondern jedes Jahr niedriger wird.

Dienstbarkeit
Dingliches Recht an einer Sache. Der an der Dienstbarkeit Berechtigte darf eine fremde Sache gemäss der Vereinbarung nutzen. (Nießbrauch, beschränkt persönliche Dienstbarkeit, Grunddienstbarkeit) Siehe auch: Grundbuch

Dingliches Wohnrecht
Dingliches Recht an einer Sache. Der an der Dienstbarkeit Berechtigte darf eine fremde Sache gemäss der Vereinbarung nutzen. (Nießbrauch, beschränkt persönliche Dienstbarkeit, Grunddienstbarkeit) Siehe auch: Grundbuch

DIN
Vom "Deutschen Institut für Normung" herausgegebene Vorschriften und Bezeichnungen für genormte Bauteile oder Bauvorschriften.

Disagio
Mit Disagio bezeichnet man den Auszahlungsverlust (Unterschied zwischen dem Auszahlungsbetrag und der späteren Rückzahlung) bei der Aufnahme eines Hypothekendarlehens.

Effektivzins
Der effektive Zinssatz erechnet sich folgendermaßen: (Zinssatz x 100) : Auszahlungskurs) + (Damnum : Darlehnslaufzeit) Siehe auch: Die Finanzierung

Eigenkapital
In Verbindung mit der Immobilienfinanzierung gilt als Eigenkapital: Barmittel, Bankguthaben, Bausparguthaben, Arbeitgeberdarlehen, verpfändbare Wertpapiere, unbelasteter Immobilienbesitz. Auch Eigenleistung kann als Eigenkapital eingesetzt werden. In der Regel verlangen Banken bei der Finanzierung einer Wohnimmobilie 20 % Eigenkapital. Bei hohem Einkommen und gesicherter Existenz (gute Bonität) kann die Immobilie auch mit geringerem Eigenkapitaleinsatz finanziert werden.

Eigenheimzulage
Übersicht
Haben Sie sich entschieden eine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus anzuschaffen, oder möchten Sie Ihre eigene Immobilie erweitern und das Dachgeschoß oder den Keller zu Wohnzwecken umbauen? Dann sollten Sie sich nicht nur mit Zinssätzen oder Handwerkerkosten beschäftigen, sondern ebenfalls mit den Förderungsmaßmahmen, die der Staat Ihnen zur Verfügung stellt. Seit 1996 gibt es die vom persönlichen Steuersatz unabhängige Eigenheimzulage. Diese Zulage wird 8 Jahre lang in gleichbleibender Höhe gezahlt. Bei dem Erwerb oder der Herstellung eines Neubaues beträgt diese Zulage maximal DM 5.000,- p.a., bei dem Erwerb eines Altbaus maximal DM 2.500,- p.a. Familien mit Kindern erhalten zusätzlich eine Kinderzulage von DM 1.500,- p.a. je Kind. Die Voraussetzungen
Jeder, der unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, eine im Inland gelegene Wohnung (im eigenen Haus oder als Eigentumswohnung) aufgrund eines nach dem 31.12.1995 geschlossenen Kaufvertrages erwirbt oder gestellten Bauantrages herstellt, diese Wohnung zu eigenen Wohnzwecken nutzt, bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet, und nicht bereits für eine andere Wohnung eine Förderung nach § 7b EStG oder § 10e EStG in Anspruch genommen hat, kann die Eigenheimzulage erhalten. Die Förderung kann auch für Wohnraumvergößerungen (Dachgeschoßausbau, Aufstockungen, Anbauten) und Umwandlung von Räumen, die bisher nicht zu Wohnzwecken genutzt wurden (z.B. Kellerräume), oder Umbau von Wohnungen, wenn die Wohnungen infolge Änderungen der Wohngewohnheiten nicht mehr für Wohnzwecke geeignet sind in Anspruch genommen werden, wenn die Änderungen mit einem wesentlichen Bauaufwand verbunden sind
Keine Förderung
Für Ferien- oder Wochenendwohnungen die in einem Sondernutzungsgebiet liegen, Wohnungen, für die der Eigentümer Abschreibungen oder Werbungskosten in Anspruch nimmt. Laufzeit der Förderung
Die Eigenheimzulage kann nur im Jahr der Fertigstellung oder Anschaffung der Wohnung und in den folgenden 7 Kalenderjahren in Anspruch genommen werden, vorausgesezt, der Anspruchsberechtigte bewohnt in diesem Zeitraum die Wohnung selbst. Die Eigenheimzulage wird grundsätzlich einmal für den gesamten Förderzeitraum von 8 Jahren festgesetzt. Der Förderzeitraum beginnt - unabhängig von der Nutzung der Wohnung - immer im Jahr der Fertigstellung oder Anschaffung der Wohnung und endet mit Ablauf des Jahres, in dem die Wohnung zu eigen Wohnzwecken aufgegeben oder veräußert wird, spätestens jedoch mit Ablauf des 7.Jahres, das dem Anschaffungs- oder Fertigstellungjahr folgt.
Beginn der Nutzung ist der tatsächliche Einzugszeitpunkt. Der achtjährige Förderzeitraum verlängert sich nicht, wenn die Eigenheimzulage in einem Jahr wegen fehlender Eigennutzung nicht in Anspruch genommen werden kann. Wichtig: Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken liegt auch vor, wenn die Wohnung unentgeltlich an einen Angehörigen zu Wohnzwecken überlassen wird. Angehörige sind neben Ehegatten, Eltern und Geschwistern auch Verlobte, Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie, Geschwister der Ehegatten, Kinder der Geschwister, Geschwister der Eltern und Pflegeeltern und Pflegekinder.

Einkunftsgrenzen
Bei Bauantragstellung oder Abschluss des Kaufvertrages nach dem 31.12.1999 darf der Gesamtbetrag der Einkünfte des Erstjahres zuzüglich des Gesamtbetrages der Einkünfte des vorangegangenen Jahres bei Alleinstehenden DM 160.000,- und bei Eheleuten DM 320.000,- nicht überschreiten. Für jedes Kind (für das Kindergeld oder ein Betreuungsfreibetrag gezahlt wird) erhöht sich der Grenzwert um DM 60.000.
Bei Bauantragstellung oder Kaufvertrag vor dem 1.1.2000 gilt die Einkunftsgrenze von DM 240.000,- für Alleinstehende und DM 480.000,- für Verheiratete.
Bemessungsgrundlage
Maßgeblich sind die Herstellungs- oder Anschaffungskosten der Wohnung zuzüglich der Anschaffung für den dazugehörenden Grund und Boden. Bei Aus- und Erweiterungen wird der Anteil von Grund und Boden nicht berücksichtigt. Kosten für Räume die nicht zu Wohnzwecken (z.B. Arbeitszimmer) genutzt werden, sind abzuziehen. Es werden in allen Fällen höchstens DM 100.000,- Anschaffungs- oder Herstellungskosten begünstigt. Die Summe der Fördergrundbeträge und der Kinderzulagen darf 50% der Bemessungsgrundlage nicht überschreiten!
Höhe der Eigenheimzulage
Der Fördergrundbetrag beträgt bei Neubauten 5% der Bemessungsgrundlage, höchstens jährlich DM 5.000,-. Bei Altbauten und Aus- und Erweiterungen beträgt der jährliche Fördergrundbetrag 2,5%, höchstesn DM 2.500,- p.a. Die Kinderzulage beträgt DM 1.500,- für jedes Kind. Der Fördergrundbetrag erhöht sich um bis zu DM 500,- p.a., wenn vor Beginn der Eigennutzung anerkannte Energiesparanlagen eingebaut werden, und die Arbeiten vor dem 1.1.2003 abgeschlossen sind. Der Fördergrundbetrag erhöht sich um DM 400,- p.a. für eine Wohnung die sich in einem so genannten Niedrigenergiehaus befindet. Wie oft kann man die Förderung in Anspruch nehmen? Jeder kann nur einmal im Leben die Eigenheimzulage in Anspruch nehmen - also für Ehegatten insgesamt 2 Objekte. Wichtig: Wird die Zulage von einem Eigentümer nicht voll ausgenutzt, kann er die restlichen Förderjahre auf das Folgeobjekt übertragen. Der Förderzeitraum verkürzt sich entsprechend. Antrag auf Eigenheimförderung Die Förderung wird nach Bezug Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses bei dem für Sie zuständigen Finanzamt beantragt. Dem Antrag sind die notwendigen Unterlagen wie Kaufvertrag, Bauantrag und Handwerkerrechnungen beizufügen. Sie sind verpflichtet dem Finanzamt unverzüglich mitzuteilen wenn eine Änderung eintritt, die zu einer Minderung oder Wegfall der Eigenheimzulage führen.

Eigentumswohnung
Nach den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetz begründete Wohnung. Siehe auch Teilungserklärung.

Eigentümergemeinschaft
Sämtliche Eigentümer einer Eigentumsanlage.

Eigentümergrundschuld
Eine Grundschuld, die für den Eigentümer eines Grundstückes, z. B. zur Freihaltung der besseren Rangstelle bei späteren Belastungen, eingetragen ist. Siehe auch: Das Grundbuch

Einheitswert
Für die Bemessung von Grundsteuer und Grundsteuer-Meßbetrag sowie der Vermögenssteuer festgesetzter Richtwert eines Grundstücks und Gebäudes. Das zuständige Finanzamt stellt den Einheitswert fest.

Energieeinsparung
Tipps zur Heizenergieeinsparung

Bevor Sie bei Ihrer nächsten Heizkostenabrechnung der Preisschlag trifft, möchten wir Ihnen einige Tipps mit auf den Weg geben die, wenn sie beherzigt werden, den Schrecken nicht ganz so groß werden lassen.
1. Senken Sie die Zimmertemperatur. Die Reduzierung um jeweils 1 Grad Celsius spart rund 7% Energie.
2. Lüften Sie nicht permanent durch gekippte Fenster. Es ist erheblich effektiver, wenn Sie "Stoßlüften", d.h. öffnen Sie möglichst alle Fenster für ca. 5 Minuten. Das sorgt für einen schnellen Luftaustausch und beugt zusätzlich Feuchtigkeit in der Wohnung vor.
3. Ziehen Sie möglichst Vorhänge, die über die Heizkörper hängen, zurück. Sie vermeiden dadurch einen Wärmestau der sich hinter den Gardinen bildet, und nicht Ihre Wohnung erwärmt.
4. Eine effizient eingestellte Heizanlage leistet viel. Eine ausgewogene Heizkurve mit Nachtabsenkung spart zusätzlich 2% - 3% der gesamten Heizenergie ein.
5. Heizen Sie möglichst in allen Räumen gleichmäßig. - Wenn Sie Ihre Wohnung ausschliesslich über einen Heizkörper erwärmen wollen um Energie zu sparen, kehren Sie den vermeintlichen Spareffekt in das Gegenteil um. Der eine Heizkörper wird extrem heiß. Es wird ein höheren Verbrauch ausgewiesen, als es bei gleichmäßiger Beheizung über mehrere Heizkörper der Fall wäre.
6. Stellen Sie die Heizung auch bei Abwesenheit nie ganz aus. Wenn Sie die Heizung dann wieder hochfahren ist der Verbrauch - ähnlich wie bei einem kalten PKW Motor - erheblich höher als die vermeintlich eingesparte Energie durch das Abstellen der Heizkörper.
7. Wenn Sie in Ihrem Wohnhaus noch über eine technisch veraltete Heizungsanlage verfügen, denken Sie jetzt über eine Modernisierung nach. Moderne Heizungsanlage haben einen erheblich höheren Wirkungsgrad und einen damit um 35% - 40% geringeren Heizenergieverbrauch. In diesem Zusammenhang: Sie können sich für den Austausch vom Staat Fördermittel verschaffen.
Besuchen Sie doch einmal den Internetauftritt der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
8. Denken Sie auch über den Kauf eines Hygrometers nach. (kostet ca. 15 DM) Sobald die Luftfeuchtigkeit in Ihrer Wohnung auf über 60% ansteigt, (hohe Luftfeuchtigkeit verhindert effektiven Wärmeaustausch) sollte kräftig gelüftet werden. - Einsparung weitere rund 3%.

Erbbaugrundbuch
Öffentliches Buch, das bei den Grundbuchämtern geführt wird. Das Erbbaugrundbuch enthält alle relevanten Daten über das Erbbaugrundstück.

Erbbaurecht
Üblicherweise auf bestimmter Zeit - oft 99 Jahre - bestelltes Recht, auf einem Grundstück ein Gebäude zu nutzen. Das Erbbaurecht kann vererbt und veräußert werden. Es muß im Grundbuch eingetragen werden; als Entgelt wird ein Erbbauzins vereinbart, der während der gesamten Nutzungszeit zu entrichten ist.

Erbbauzins
Regelmäßig wiederkehrende Zahlung des Erbbaunehmers an den Erbbaugeber für die Bestellung des Erbbaurechts.

Erbengemeinschaft
Mehrere Erben, welchen zum Beispiel die Verfügung sowie Lasten und Nutzen aus einem Gebäude oder Grundstück gemeinschaftlich zusteht.

Erschließung
Zur Baureifmachung eines Grundstücks notwendige Maßnahme. Dazu gehören Aufgaben und Leistungen der Gemeinde für Straßen- und Kanalbau sowie Wasser- und Elektrizitätsversorgung u.a.. Ohne Erschließung erhält man keine Baugenehmigung.

Ertragswert
Der Ertragswert errechnet sich aus der Jahresrohmiete einer Immobilie, abzgl. Bewirtschaftungskosten, unter Berücksichtigung eines Vervielfältigungsfaktors (dieser Faktor ist u.a. wiederum abhängig vom Zustand, Lage und Potenzial einer Immobilie).

Erwerbskosten
Zu den Erwerbskosten gehören sämtliche durch den Erwerb des Grundstückes oder Gebäudes verursachten Kosten, wie Grunderwerbsteuer, Maklercourtage, Gerichts- und Notarkosten, Vermessung, Bodenuntersuchung, Genehmigungen, Umlegungskosten.


Facility Management
Für das Facility Management gibt es bisher in Deutschland keine eindeutige Definition. Der Deutsche Verband für Facility Management e.V. (GEFMA) versucht, dieses Vakuum durch Richtlinien auszufüllen. Danach ist Facility Management “die Betrachtung, Analyse und Optimierung aller kostenrelevanten Vorgänge rund um ein Gebäude, ein anderes bauliches Objekt oder eine im Unternehmen erbrachte (Dienst-) Leistung, die nicht zum Kerngeschäft gehört”. Dieser Ansatz lehnt sich sehr stark an Immobilien an und weist erhebliche Gemeinsamkeiten mit dem bekannten Gebäudemanagementbegriff auf. In Erweiterung der bisherigen Praxis umfaßt er darüberhinaus alle Gewerke, die gesamte Wertentwicklung sowie den gesamten Lebenszyklus. Er wendet sich von der bisherigen Sparten-(Bereichs-) Orientierung hin zu einer Prozeß-(Fluß-) Orientierung.

Fertigmaße
Fertigmaße sind die lichten Maße zwischen den Wänden der einzelnen Räume. Die Messung erflgt von “Wand zu Wand”. Siehe auch: Wohnfläche

Flächennutzungsplan
Der durch die Gemeinde festgelegte erste Schritt der Bauleitplanung. Der Flächennutzungsplan nimmt im Gegensatz zum Bebauungsplan nur eine Grobeinteilung in möglichen Nutzungen vor.

Flurkarte
Die Flurkarte ist die amtliche Bezeichnung der Katasterkarte. Die Flurkarte wird vom Katasteramt nach der Vermessung der Grundstücke erstellt.

Flurstück
Das Gebiet einer Gemeinde ist auf einer Flurkarte in Flurstücke eingeteilt. Diese Flurstücke sind numeriert. Die einzelnen Flurstücke bilden zusammen einen Flur. Die Flurkarten liegen bei den Katasterämtern aus.

Fonds
Immobilienfonds sind Anlagegesellschaften, bei denen die Kapitalanlage im wesentlichen aus Grundstücken und Gebäuden besteht. Die Immobilienfonds geben Zertifikate aus, die einen bestimmten Anteil am Fondsvermögen repräsentieren. Bei den in Deutschland tätigen Fondsgesellschaften unterscheidet man grundsätzlich zwie Arten: Offene Fonds, bei denen die Höhe der auszugebenden Anteile nicht begrenzt ist. Sie haben besondere Vorschriften hinsichtlich der Anlagepolitk zu beachten. Sie unterliegen den für Kreditinstitute geltenden strengen gesetzlichen Vorschriften. Mieteinnahmen und andere Erträge werden nach Abzug von Zins- und Tilgungsleistungen, der Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Bewirtschaftungskosten sowie der AfA an die Zertifikatinhaber ausgeschüttet, sofern sie nicht reinvestiert werden. Die Anteile von Offenen Fonds sind übertragbar. Bei Geschlossenen Fonds wird das Zertifikatkapital zur Zeichnung durch Anleger einmalig aufgelegt. Die zu finanzierenden Liegenschaften stehen von vornherein fest; sie können aus einem oder mehreren Objekten bestehen. Der Bundesverband deutscher Investmentgesellschaften veröffentlicht regelmässig die Wertentwicklung der Fonds. Hier sehen Sie, welche Fonds sich in den vergangenen Jahren am besten entwicklt haben.