G
Garage
Gebäudeversicherung
Geldbeschaffungskosten
Gemeinschaftseigentum
Gemeinschaftsordnung
Gemischt genutztes Grundstück
Gemarkung
Generalunternehmer
Genossenschaft
Gesamthypothek
Gewährleistung
GFZ (Geschoßflächenzahl)
Grundakte
Grundbuch
Grundbuchamt
Grundbuchblatt
Grundpfandrecht
Grunddienstbarkeit
Grunderwerbssteuer
Grundflächenzahl (GRZ)
Grundschuld
Grundsteuer
Grundstücksnebenkosten
Gutachterausschuss
H
Hausgeld
Hausordnung
Heimfall
HOAI
Hypothek
I
Immobilienfonds
Immobilienmakler
Industriegebiet
Infrastruktur
Instandhaltungsrücklage
Instandsetzung
Garage
Bauliche Anlage, die zum Einstellen von Kraftfahrzeugen bestimmt ist.
Bei dem Bau von Garagen sind die Bauvorschriften der Länder und des
Bundes zu beachten.
Gebäudeversicherung
Feuer-, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Glas, die ersten 3 genannten
sind in der "verbundenen Gebäudeversicherung zusammengefasst. Siehe
auch Versicherungen.
Geldbeschaffungskosten
Bei Hypothekendarlehen das Damnum (Disagio), Bereitstellungsprovision,
Bearbeitungsgebühr, Wertberechnung, Spesen, Kreditprovisionen.
Gemeinschaftseigentum
Gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gehören zum Gemeinschaftseigentum
einer Eigentumsanlage das Grundstück und Teile, Anlagen und Einrichtungen
des Gebäudes, die sich nicht im Sondereigentum oder im Eigentum von
Dritten befinden.
Gemeinschaftsordnung
Die Gemeinschaftsordnung enthält Grundregeln für das Verhältnis der
Wohnungseigentümer untereinander.
Gemischt genutztes Grundstück
Grundstück, dass auf Grund seiner Bebauung teils zu Wohnzwecken, teils
zu gewerblichen oder öffentlichen Zwecken genutzt wird.
Gemarkung
Das Kataster ist in so genannte Katasterbezirke oder Gemarkungen aufgeteilt.
Die Gemarkung umfasst die sich im Flächenzusammenhang befindenden Flurstücke.
Generalunternehmer
Der Generalunternehmer ist Gesamtunternehmer für ein Bauvorhaben. Er
bedient sich für seinen Auftrag weiterer Unternehmer, so genannter
Subunternehmer.
Genossenschaft
Wohnungsgesellschaft mit offener Mitgliederzahl als Solidargemeinschaft.
Mitgliedschaft durch Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Bei einer
Genossenschaft sind die Mieter gleichzeitig auf Grund Ihrer erworbenen
Genossenschaftsanteile Miteigentümer, jedoch ohne grundbuchliche Eintragung.
Gesamthypothek
Bei einer Gesamthyothek haften mehrere Grundstücke gleichzeitig für
eine Forderung - und jedes einzelne Grundstück für die gesamte Forderung.
Gewährleistung
Der Aufragnehmer übernimmt die Gewähr, dass die von ihm erbrachte Leistung
bei der Abnahme den vertraglich zugesicherten Eigenschaften entspricht.
Sie beträgt nach BGB 5 Jahre und nach VOB 2 Jahre.
GFZ (Geschoßflächenzahl)
Mit der Geschoßflächenzahl (GFZ) wird angegeben, wieviel qm Geschoßfläche
je qm Grundstücksfläche zulässig ist.
Grundakte
Die Grundakte enthält alle Akten, auf die im Grundbuch Bezug genommen
wird, wie z. B. Eintragungs- und Löschungsbewilligungen.
Grundbuch
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, welches vonm Grundbuchamt
(Amtsgericht) geführt wird. Das Grundbuch dient dazu, die Rechtsverhältnisse
an einem Grundstück offen zu legen. Jedes in Privatbesitz befindliche
Grundstück muss im Grundbuch mit einem eigenständigen Grundbuchblatt
eingetragen sein. (Grundbuchzwang) Das Grundbuch besitzt öffentlichen
Glauben, d.h., es besteht die Vermutung, dass der Inhalt des Grundbuches
vollständig und richtig ist. Jeder der ein berechtigtes Interesse nachweisen
kann, ( z. B. zur Befriedigung einer Forderung ) ist berechtigt, das
Grundbuch einzusehen.Ein Grundbuch besteht aus der Aufschrift (Deckblatt),
in der der Bezirk des Amtsgerichtes und die Nummer des Grundbuchblattes
eingetragen ist. Dem Bestandsverzeichnis, in dem das Grundstück entsprechend
dem Kataster - unter Angabe der laufenden Nummer, Gemarkung, Karte
(Flur und Flurstück), Grösse und Nutzungsart - aufgeführt ist, und
den Abteilungen I, II und III.
Abteilung I führt den Eigentümer des Grundstückes und die Grundlage
der Eintragung, also den Erwerbsgrund auf.
Abteilung II enthält die Lasten und Beschränkungen des Grundstückes
wie Vorkaufsrechte, Grunddienstbarkeiten, Nacherben, Dauerwohn- und
Nutzungsrechte, Reallasten, Nießbrauch und Zwangsversteigerungsvermerke.
- Hypotheken werden hier nicht aufgeführt, sie findet man in
Abteilung III enthält die Grundpfandrechte, das sind Grundschulden,
Hypotheken und Rentenschulden.
Grundbuchamt
Das Grundbuchamt ist dem jeweiligen Amtsgericht angeschlossen. Hier
wird das Grundbuch geführt.
Grundbuchblatt
Teil des Grundbuchs.Im Grundbuchblatt sind sämtliche wichtigen Informationen über
das Grundstück, Eigentumsverhältnisse und die Rechte und Pflichten
enthalten.
Grundpfandrecht
Oberbegriff für Grundschuld, Hypothek, Rentenschuld.
Grunddienstbarkeit
Belastungen eines Grundstücks zugunsten des Eigentümers eines anderen
Grundstücks, in der Regel des Nachbarn. Diejenige Person, zu deren
Gunsten eine Dienstbarkeit eingetragen ist, kann das betreffende Grundstück
im Rahmen der Grunddienstbarkeit (z.B. Wegerecht, Fahrrecht) nutzen.
Grunderwerbssteuer
Steuerliche Abgaben beim Kauf eines bebauten oder unbebauten Grundstücks.
Sie beträgt z.Z. 3,5% des Kaufpreises
Grundflächenzahl (GRZ)
Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, wieviel m² Grundfläche des Baukörpers
je m² Grundstücksfläche zulässig ist. Eine GRZ von z. B. “ 0,4” bedeutet
eine Bebauung von 40% des Grundstückes.
Grundschuld
Die Grundschuld ist heute die wichtigste Form der Absicherung einer
Finanzierung. Durch die Bestellung einer Grundschuld wird erreicht,
daß das belastete bebaute oder unbebaute Grundstück dem aus der Grundschuld
Berechtigten, für eine bestimmte Geldsumme haftet. Grundschulden können
auch an Eigentumswohnungen oder Erbbaurechten bestellt werden. Eine
Grundschuld besteht unabhängig von dem konkreten Finanzierungsvorgang.
Deshalb kann sie auch zu einem späteren Zeitpunkt für Nachbeleihungen
genutzt werden.
Grundsteuer
Die Grundsteuer wird von jedem bebauten oder unbebauten Grundstück
als öffentliche Last erhoben. Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer
ist der von der Gemeinde festgestellte Einheitswert der jeweiligen
Liegenschaft.
Grundstücksnebenkosten
Die bei dem Kauf eines Objektes oder eines Grundstückes neben dem Kaufpreis
anfallenden Kosten, wie Maklercourtage, Grunderwerbsteuer und Notar-
und Grundbuchgebühren.
Gutachterausschuss
Der Gutachterausschuss der Stadt oder Gemeinde ermittelt auf Grund
von Kaufpreissammlungen verkaufter Grundstücke durchschnittlicheBodenrichtwerte,
so genannte Lagewerte. Die Übersicht dieser Richtwerte finden sich
in der Bodenrichtwertkarte.
Hausgeld
Das Hausgeld dient bei der Eigentümergemeinschaft zur Deckung der Verwaltungskosten
für das Gemeinschaftseigentum.
Hausordnung
Die Hausordnung soll das Zusammenleben sämtlicher Bewohner eines Hauses
gewährleisten. Sie ist Verhaltensmaßstab, schützt die im Objekt lebenden
Parteien vor gegenseitiger Belästigung und spezifiziert die allgemeine
Obhutspflicht des Mieters über die Mietsache. Mietvertragliche Verpflichtungen,
wie z. B. Schönheitsreparaturen haben in der Hausordnung nichts zu
suchen.
In den meisten Mustermietverträgen ist die Hausordnung bereits als
Bestandteil enthalten und kann einseitig von keiner Partei ( Mieter
oder Vermieter ) geändert werden. Das bedeutet, dass die Hausordnung
erst durch Vereinbarung (Mieter und Vermieter ) wirksam wird. Es reicht
nicht aus, wenn der Vermieter eine Hausordnung ohne vorherige Vereinbarung
mit den Mietern z.B. in das Treppenhaus oder an ein “schwarzes Brett” hängt.
Wurde die Hausordnung nicht Bestandteil des Mietvertrages, kann der
Vermieter einseitig eine Hausordnung erlassen. Die Verpflichtungen
des Mieters beschränken sich bei der einseitigen Hausordnung ausschliesslich
auf die ordnungsgemäße Behandlung des Mietobjektes und die Erhaltung
der Ordnung innerhalb der Hausgemeinschaft. Spezielle Verpflichtungen,
wie z. B. die Treppenhausreinigung dürfen nicht aufgenommen werden
- hier muß der Mieter zustimmen.
Heimfall
Die vertraglich geregelten Voraussetzungen unter denen das Erbaurecht
an den Eigentümer zurückfällt.
HOAI
Die Honorare für Architekten und Ingenieure sind in der Honorarordnung
für Architekten und Ingenieure geregelt. Für die einzelnen Leistungen
sind Mindest- und Höchstsätze festgelegt. Alternativ zu den Einzelpreisen
können auch Festpreise vereinbart werden.
Hypothek
Durch die Hypothek wird ein Grundstück zur Sicherung einer persönlichen
Forderung belastet. Die Eintragung muß in Abt. III des Grundbuchs erfolgen.
Immobilienmakler
Der Immobilienmakler ist eine Person, die gewerbsmässig Verträge über
Grundstücke, Gebäude oder Wohnungen vermittelt. Siehe auch: Makler.
Infrastruktur
Öffentliche und private Einrichtungen, wie Straßen, Autobahnen, öffentliche
Verkehrsmittel, Lebensmittelgeschäfte und kulturelle Einrichtungen.
Instandhaltungsrücklage
Finanzielle Rücklage für die Beseitigung auftretender Schäden oder
Mängel. Bei der Wohnungseigentümergemeinschaft entscheidet die Eigentümerversammlung über
die Höhe der jeweiligen monatl. Zahlung.
Instandsetzung
Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden am Gebäude.