J
Jahresrohmiete



K
Kapitaldienst
Kataster
Kaufvertrag
Kaution (Mietkaution)
Kommunalabgaben
Kostenmiete
Kündigung



L
Lageplan
Liegenschaftszins
Lineare Abschreibung
Löschungsbewilligung
Löschungsvormerkung




















Jahresrohmiete
Gesamtes Jahresentgelt für die Überlassung von Wohn- oder Gewerberaum einschliesslich der Nebenkosten, mit Ausnahme der Kosten für Heizung, Warmwasserkosten und Aufzugskosten.


Kapitaldienst
Die bei einer Hypothek anfallende Jahresleistung an Zinsen und Tilgung.

Kataster
Das Kataster ist das von den Katasterämtern geführte Verzeichnis sämtlicher Grundstücke. Es dient als Grundlage für das Grundbuch. Das Kataster besteht aus den Katasterbüchern mit der Beschreibung des Grundstücks sowie dem vorhandenen Kartenmaterial. Das Kataster erstellt den amtlichen Lageplan des Grundstücks, der z.B. für den Bauantrag benötigt wird.

Kaufvertrag
Der Kaufvertrag über Grundstücke muss notariell beurkundet sein. Er verpflichtet den Käufer zur Zahlung des Kaufpreises, den Verkäufer zur Übertragung des Eigentums.

Kaution (Mietkaution)
Die Kaution ist für den Fall gedacht, dass Mieter Ihren Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nach kommen. Wird z. B. die Miete nicht gezahlt, werden die Schönheitsreparaturen nicht ausgeführt, oder verursacht der Mieter Schäden in der Wohnung, kann sich der Vermieter aus der Kauton bedienen. Die Höhe der Kaution ist gesetzlich auf höchstens 3 Monatsmieten - Netto- oder Kaltmiete, zzgl. der Nebenkosten die durch den Vermieter am Jahresende pauschal (ohne Abrechnung) erhoben werden, begrenzt. Die Kaution ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig – nicht schon wie vielfach angenommen, bei Mietvertragsabschluss! Vemieter müssen die Kaution bei einer Sparkasse oder Bank (z. B. als Sparbuch), von ihrem sonstigen Vermögen getrennt, anlegen. Die nach Ablauf des Mietverhältnisses angefallenen Zinsen gehören dem Mieter. Einigen sich sich Mieter und Vermieter kann für die Kaution auch eine andere Anlageform gewählt werden. Der Vermieter kann auf die Kaution zugreifen, wenn der Mieter seine mietvertraglichen Pflichten z. B. aus Miet- oder Nebenkostenzahlungen nicht erfüllt. In diesem Fall kann sich der Vermieter aus der Kaution bedienen oder die geschuldeten Zahlungen einklagen. Bedient sich der Vermieter aus der Kaution ist der Mieter verpflichtet, den bis zur Gesamthöhe fehlenden Betrag wieder aufzufüllen. Nach Beendigung des Mietverhältnisses und wenn keine Ansprüche des Vermieters vorliegen, ist die Mietkaution zurück zu zahlen. Dem Vermieter muss jedoch eine angemessene Überlegungsfrist zugestanden werden. (nach Auffassung der Gerichte zwischen 2 und 6 Monaten).

Kommunalabgaben
Zu den kommunalen Abgaben gehören Anliegerbeiträge, Abwasser- und Müllgebühren, Verwaltungsgebühren und Gemeindesteuern wie z.B. Grundsteuer.

Kostenmiete
Bei der Kostenmiete (öffentlich geförderter Wohnraum) dürfen nur die tatsächlich aufgewendeten Kosten als Grundlage der Mietberechnung herangezogen werden.

Kündigung
Siehe Eigenbedarf


Lageplan
Amtliches Dokument, aus dem die Lage und die Grenzen des Grundstücks ersichtlich werden.

Liegenschaftszins
Hierbei handelt es sich um den Zinssatz, mit dem sich eine Immobilie verzinst. Der Liegenschaftszins ist wichtig für die Bewertung einer Immobilie. Gravierende Unterschiede zwischen selbstgenutzten und vermieteten Objekten.

Lineare Abschreibung
Bei der linearen Abschreibung wird der Abschreibungsbetrag mit immer gleich bleibenden Ansätzen über den Nutzngszeitraum verteilt.

Löschungsbewilligung
Die Zustimmung des oder der Berechtigten eines im Grundbuch eingetragenen Rechtes zur Löschung dieses Rechtes. Die Löschungsbewilligung muß öffentlich beglaubigt werden.

Löschungsvormerkung
Die Löschungsvormerkung sichert die künftige Löschung eines Rehtes (z B Hypothek, Grundschuld).