J
Jahresrohmiete
K
Kapitaldienst
Kataster
Kaufvertrag
Kaution (Mietkaution)
Kommunalabgaben
Kostenmiete
Kündigung
L
Lageplan
Liegenschaftszins
Lineare Abschreibung
Löschungsbewilligung
Löschungsvormerkung
Jahresrohmiete
Gesamtes Jahresentgelt für die Überlassung von Wohn- oder Gewerberaum
einschliesslich der Nebenkosten, mit Ausnahme der Kosten für Heizung,
Warmwasserkosten und Aufzugskosten.
Kapitaldienst
Die bei einer Hypothek anfallende Jahresleistung an Zinsen und Tilgung.
Kataster
Das Kataster ist das von den Katasterämtern geführte Verzeichnis sämtlicher
Grundstücke. Es dient als Grundlage für das Grundbuch. Das Kataster
besteht aus den Katasterbüchern mit der Beschreibung des Grundstücks
sowie dem vorhandenen Kartenmaterial. Das Kataster erstellt den amtlichen
Lageplan des Grundstücks, der z.B. für den Bauantrag benötigt wird.
Kaufvertrag
Der Kaufvertrag über Grundstücke muss notariell beurkundet sein. Er
verpflichtet den Käufer zur Zahlung des Kaufpreises, den Verkäufer
zur Übertragung des Eigentums.
Kaution (Mietkaution)
Die Kaution ist für den Fall gedacht, dass Mieter Ihren Verpflichtungen
aus dem Mietvertrag nicht nach kommen. Wird z. B. die Miete nicht gezahlt,
werden die Schönheitsreparaturen nicht ausgeführt, oder verursacht
der Mieter Schäden in der Wohnung, kann sich der Vermieter aus der
Kauton bedienen. Die Höhe der Kaution ist gesetzlich auf höchstens
3 Monatsmieten - Netto- oder Kaltmiete, zzgl. der Nebenkosten die durch
den Vermieter am Jahresende pauschal (ohne Abrechnung) erhoben werden,
begrenzt. Die Kaution ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig – nicht
schon wie vielfach angenommen, bei Mietvertragsabschluss! Vemieter
müssen die Kaution bei einer Sparkasse oder Bank (z. B. als Sparbuch),
von ihrem sonstigen Vermögen getrennt, anlegen. Die nach Ablauf des
Mietverhältnisses angefallenen Zinsen gehören dem Mieter. Einigen sich
sich Mieter und Vermieter kann für die Kaution auch eine andere Anlageform
gewählt werden. Der Vermieter kann auf die Kaution zugreifen, wenn
der Mieter seine mietvertraglichen Pflichten z. B. aus Miet- oder Nebenkostenzahlungen
nicht erfüllt. In diesem Fall kann sich der Vermieter aus der Kaution
bedienen oder die geschuldeten Zahlungen einklagen. Bedient sich der
Vermieter aus der Kaution ist der Mieter verpflichtet, den bis zur
Gesamthöhe fehlenden Betrag wieder aufzufüllen. Nach Beendigung des
Mietverhältnisses und wenn keine Ansprüche des Vermieters vorliegen,
ist die Mietkaution zurück zu zahlen. Dem Vermieter muss jedoch eine
angemessene Überlegungsfrist zugestanden werden. (nach Auffassung der
Gerichte zwischen 2 und 6 Monaten).
Kommunalabgaben
Zu den kommunalen Abgaben gehören Anliegerbeiträge, Abwasser- und Müllgebühren,
Verwaltungsgebühren und Gemeindesteuern wie z.B. Grundsteuer.
Kostenmiete
Bei der Kostenmiete (öffentlich geförderter Wohnraum) dürfen nur die
tatsächlich aufgewendeten Kosten als Grundlage der Mietberechnung herangezogen
werden.
Kündigung
Siehe Eigenbedarf
Lageplan
Amtliches Dokument, aus dem die Lage und die Grenzen des Grundstücks
ersichtlich werden.
Liegenschaftszins
Hierbei handelt es sich um den Zinssatz, mit dem sich eine Immobilie
verzinst. Der Liegenschaftszins ist wichtig für die Bewertung einer
Immobilie. Gravierende Unterschiede zwischen selbstgenutzten und vermieteten
Objekten.
Lineare Abschreibung
Bei der linearen Abschreibung wird der Abschreibungsbetrag mit immer
gleich bleibenden Ansätzen über den Nutzngszeitraum verteilt.
Löschungsbewilligung
Die Zustimmung des oder der Berechtigten eines im Grundbuch eingetragenen
Rechtes zur Löschung dieses Rechtes. Die Löschungsbewilligung muß öffentlich
beglaubigt werden.
Löschungsvormerkung
Die Löschungsvormerkung sichert die künftige Löschung eines Rehtes
(z B Hypothek, Grundschuld).