P
Pachtvertrag
Parzellierung
Penthouse
Provision



R
Rangverhältnis
Räumungsklage
Reallast
Regelsparbeitrag
Renovierung
Rohbauland






















Pachtvertrag
Vertrag zur Überlassung einer Sache oder eines Rechts zum Gebrauch gegen Entgelt.

Parzellierung
Teilung eines Grundstücks durch Erklärung des Eigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass ein Grundstücksteil grundbuchmäßig abgeschrieben und dieser Teil als selbständiges Grundstück eingetragen werden soll. Parzellierungen bedürfen häufig der behördlichen Genehmigung. Umfaßt die Erklärung auch eine Verpflichtung zum Verkauf des abgeschriebenen Grundstücks, so ist sie notariell zu beurkunden.

Penthouse
Luxusappartement, das über das komplette oberste Geschoß eines mehrstöckingen Gebäudes errichtet ist, mit Dachterrasse oder auch als Maisonette-Wohnung.

Provision
siehe Courtage

Rangverhältnis
Regelt die Reihenfolge, in der mehrere an einem Grundstück bestehende Rechte verwirklicht und bei der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung berücksichtigt werden. Wer zuerst eingetragen ist, hat das vorrangige Recht.

Räumungsklage
Die auf Räumung eines Grundstücks oder einer Wohnung gerichtete Klage nach Beendigung eines Mietverhältnisses. Bei Erfolg einer solchen Klage kann durch das Gericht eine Räumungsfrist von maximal einem Jahr auf Antrag oder von Amts wegen bewilligt werden. Neben diesem Vollstreckungsschutz durch Gewährung von Räumungsfristen kann eine weitere Verzögerung der Räumung über die allgemeinen Vollstreckungsschutzvorschriften erreicht werden.

Reallast
Belastung eines Grundstückes in der Weise, dass an den Berechtigten wiederkehrende Leistungen aus dem Grundstück zu entrichten sind.

Regelsparbeitrag
Der von den Bausparkassen vorgegebene Sparbeitrag, der vom Bausparer monatlich angespart werden soll. Je nach Tarif beträgt er drei bis 10 Promille der Bausparsumme. Wer den Regelsparbeitrag regelmäßig einzahlt, kann mit einer Zuteilung etwa zu der Zeit rechnen, in der das Mindestsparguthaben aufgebracht worden ist.

Renovierung
Von einer Renovierung spricht man, wenn ein Gebäude durch geeignete Maßnahmen wieder in seinen ursprünglich guten Zustand versetzt wird. Steuerlich gelten die Aufwendungen dann als Erhaltungsaufwand und können bei Vermietung als Werbungskosten abgesetzt werden.

Rohbauland
Ist die Vorstufe zum baureifen Land. Hier handelt es sich um nicht ausreichend erschlossene oder unzureichend gestaltete Flächen, die für eine bauliche Nutzung bestimmt sind. Das Rohbauland ist in der Regel noch nicht parzelliert. Die Flächen für die Erschließung (Straße, Wege usw.) sind noch nicht festgelegt.