S
Sachwert
Sanierungsgebiet
Schätzung
Souterrain
Sozialer Wohnungsbau
Spekulationsgewinn



T
Teileigentum
Tilgung
Treuhandauftrag



U
Umwandlung von Gebäuden in Eigentumswohnungen
Unbedenklichkeitsbescheinigung




























Sachwert
Der Sachwert eines bebauten Grundstücks ist die Summe aus dem Bodenwert und dem Bauwert. Die Herstellungskosten des Gebäudes werden unter Berücksichtigung der technischen und wirtschaftlichen Wertminderung berücksichtigt. Bei selbstgenutzten Immobilien ist der Sachwert der für die Beleihung überlicherweise massgebende Wert.

Sanierungsgebiet
Eine Gemeinde kann einen Teil ihrer bebauten Fläche als förmliches Sanierungsgebiet ausweisen. In die Grundbücher wird ein entsprechender Vermerk eingetragen. Die Eigentümer können nur noch begrenzt verfügen. Steuervorteile sind zusätzlich möglich, wenn der Eigentümer eine Sanierungsmaßnahme durchführt.

Schätzung
Für die Finanzierung einer Immobilie verlangen die Banken auch die Schätzung eines vereidigten Bausachverständigen. Je nach Immobilie wird die Schätzung nach dem Sachwert oder dem Ertragswert durchgeführt, wobei die örtlichen Marktverhältnisse berücksichtigt werden müssen. In der Regel wird hierfür eine Gebühr berechnet.

Souterrain
Teilweise unter dem Erdniveau liegendes Geschoß eines Gebäudes.

Sozialer Wohnungsbau
Errichtung von Miet- und Eigentumswohnungen, die der Staat direkt fördert. Es sind u. a. Einkommensgrenzen zu beachten.

Spekulationsgewinn
Wird ein Grundstück innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren wieder veräussert, gilt im Privatvermögen der erzielte Gewinn zuzüglich etwaiger bereits vorgenommener Abschreibungen als sonstige Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts. Diese sind zu versteuern, wenn sie 1000 DM und mehr erreichen.

Teileigentum
Beim Wohnungseigentum das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes.

Tilgung
Regelmäßige Leistung des Darlehensnehmers zur Rückzahlung eines Darlehens. Sie erfolgt in der Regel in gleichbleibenden Raten.

Treuhandauftrag
Wenn der Zahlungspflichtige erst zahlen will, wenn bestimmte Bedingungen eines Vertrages erfüllt sind, der Vertragspartner aber seinerseits eine Sicherheit haben will, dass das Geld zur Verfügung steht, wenn er seine Pflichten erfüllt hat, kann ein Treuhänder eingeschaltet werden. Einem Notar oder einem Kreditinstitut wird das Geld mit der Auflage übergeben, nur unter den genannten Voraussetzungen den Empfänger zu übertragen. Der Treuhänder kann für seine Tätigkeit Gebühren verlangen.

Umwandlung von Gebäuden in Eigentumswohnungen
Bestehende Gebäude können in Wohnungseigentum umgewandelt werden. Dies geschieht durch vertragliche Einräumung von Sondereigentum oder eine Teilungserklärung des Eigentümers. Zur Anlegung der Wohnungsgrundbücher sind neben diesen Urkunden ein Aufteilungsplan und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung (Bescheinigung der Baubehörde, daß das Sonder- und Teileigentum voneinander getrennt und in sich abgeschlossen sind) beim Grundbuchamt vorzulegen.

Unbedenklichkeitsbescheinigung
Die Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes beim Grundbuchamt ist eine der Vorausetzungen für die Eintragung des Eigentümerwechsels im Grundbuch (Umschreibung). Sie wird dann erteilt, wenn die Grunderwerbsteuer bezahlt, sichergestellt oder auch wenn Steuerfreiheit gegeben ist.