S
Sachwert
Sanierungsgebiet
Schätzung
Souterrain
Sozialer Wohnungsbau
Spekulationsgewinn
T
Teileigentum
Tilgung
Treuhandauftrag
U
Umwandlung von Gebäuden in Eigentumswohnungen
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Sachwert
Der Sachwert eines bebauten Grundstücks ist die Summe aus dem Bodenwert und
dem Bauwert. Die Herstellungskosten des Gebäudes werden unter Berücksichtigung
der technischen und wirtschaftlichen Wertminderung berücksichtigt. Bei selbstgenutzten
Immobilien ist der Sachwert der für die Beleihung überlicherweise massgebende
Wert.
Sanierungsgebiet
Eine Gemeinde kann einen Teil ihrer bebauten Fläche als förmliches Sanierungsgebiet
ausweisen. In die Grundbücher wird ein entsprechender Vermerk eingetragen.
Die Eigentümer können nur noch begrenzt verfügen. Steuervorteile sind zusätzlich
möglich, wenn der Eigentümer eine Sanierungsmaßnahme durchführt.
Schätzung
Für die Finanzierung einer Immobilie verlangen die Banken auch die Schätzung
eines vereidigten Bausachverständigen. Je nach Immobilie wird die Schätzung
nach dem Sachwert oder dem Ertragswert durchgeführt, wobei die örtlichen Marktverhältnisse
berücksichtigt werden müssen. In der Regel wird hierfür eine Gebühr berechnet.
Souterrain
Teilweise unter dem Erdniveau liegendes Geschoß eines Gebäudes.
Sozialer Wohnungsbau
Errichtung von Miet- und Eigentumswohnungen, die der Staat direkt fördert.
Es sind u. a. Einkommensgrenzen zu beachten.
Spekulationsgewinn
Wird ein Grundstück innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren wieder veräussert,
gilt im Privatvermögen der erzielte Gewinn zuzüglich etwaiger bereits vorgenommener
Abschreibungen als sonstige Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts. Diese
sind zu versteuern, wenn sie 1000 DM und mehr erreichen.
Teileigentum
Beim Wohnungseigentum das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden
Räumen eines Gebäudes.
Tilgung
Regelmäßige Leistung des Darlehensnehmers zur Rückzahlung eines Darlehens.
Sie erfolgt in der Regel in gleichbleibenden Raten.
Treuhandauftrag
Wenn der Zahlungspflichtige erst zahlen will, wenn bestimmte Bedingungen eines
Vertrages erfüllt sind, der Vertragspartner aber seinerseits eine Sicherheit
haben will, dass das Geld zur Verfügung steht, wenn er seine Pflichten erfüllt
hat, kann ein Treuhänder eingeschaltet werden. Einem Notar oder einem Kreditinstitut
wird das Geld mit der Auflage übergeben, nur unter den genannten Voraussetzungen
den Empfänger zu übertragen. Der Treuhänder kann für seine Tätigkeit Gebühren
verlangen.
Umwandlung von Gebäuden in Eigentumswohnungen
Bestehende Gebäude können in Wohnungseigentum umgewandelt werden. Dies geschieht
durch vertragliche Einräumung von Sondereigentum oder eine Teilungserklärung
des Eigentümers. Zur Anlegung der Wohnungsgrundbücher sind neben diesen Urkunden
ein Aufteilungsplan und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung (Bescheinigung
der Baubehörde, daß das Sonder- und Teileigentum voneinander getrennt und in
sich abgeschlossen sind) beim Grundbuchamt vorzulegen.
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Die Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes beim Grundbuchamt
ist eine der Vorausetzungen für die Eintragung des Eigentümerwechsels im Grundbuch
(Umschreibung). Sie wird dann erteilt, wenn die Grunderwerbsteuer bezahlt,
sichergestellt oder auch wenn Steuerfreiheit gegeben ist.