V
Variabler Zins
Verkehrssicherungspflicht
Verkehrswert
Voranfrage
Vorfälligkeitsentschädigung



W
Wiederkaufsrecht
Wohnfläche



Z
Zielbewertungszahl
Zuteilung
Zwangshypothek
Zwangsversteigerung























Variabler Zins
Ein Zins, der sich den Marktgegebenheiten anpaßt. Die Finanzierung mit einem variablen Zins ist schlecht kalkulierbar, da durch Zinsveränderungen jederzeit die Zinsbelastung verändert werden kann. Dies kann für den Darlehensnehmer vorteilhaft, aber auch nachteilig sein.

Verkehrssicherungspflicht
Rechtspflicht des Grundstückeigentümers (auch Vermieter), nötige Vorkehrungen zum Schutze Dritter, einen verkehrssicheren Zustand zu schaffen (z. B. ordnungsgemäßer Zustand von Wegen, Beleuchtung, Streupflicht). Bei Verletzung dieser Pflicht haftet der Verpflichtete.

Verkehrswert
Dies ist der Wert eines Grundstückes oder Gebäudes, der im Falle eines Verkaufs zu erzielen ist.

Voranfrage
Voranfrage an die Baubehörde über beabsichtigte Bauvorhaben.

Vorfälligkeitsentschädigung
Möchte der Kreditnehmer während einer Zinsbindungsfrist das Darlehen vorzeitig zurückzahlen oder Sondertilgung leisten, berechnen die Banken hierfür eine Gebühr - die Vorfälligkeitsentschädigung.

Wiederkaufsrecht
Das Wiederverkaufsrecht bedeutet das vertragliche Recht, eine verkaufte Sache zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurückzukaufen.

Wohnfläche
Zur Wohnfläche werden ausschließlich die Räume gerechnet, die zu Wohnzwecken genutzt werden. Die Wohnfläche von Räumen mit Schrägen wird nach einem besonderen Schlüssel berechnet. Keine Wohnräume sind z. B. Keller, Waschküche, Trockenräume, Garagen (Nutzflächen).

Zielbewertungszahl
Von den Bausparkassen zu den vorgegebenen Stichtagen (meistens viertel- oder halbjährlich) berechnete Rangziffer, die ein Bausparvertrag mindestens haben muss, um in der kommen Zuteilungsperiode zugeteilt werden zu können.

Zuteilung
Über eine Bausparsumme kann ohne Kündigung verfügt werden, wenn der Bausparvertrag zugeteilt worden ist. Der Zeitpunkt für die Zuteilung hängt von der Wartezeit und der Bewertungszahl ab. Das Mindestguthaben von 40 oder 50 % muss eingezahlt sein.

Zwangshypothek
Die Zwangshypothek ist eine Sicherungshypothek, die im Wege einer Zwangsvollstreckung im Grundbuch eingetragen wird.

Zwangsversteigerung
Zwangsversteigerung, die im Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) geregelte öffentl. Versteigerung gepfändeter Sachen; gesetzl. Form der Zwangsvollstreckung. Zuständig für die Zwangsversteigerung ist das Vollstreckungsgericht (Amtsgericht). Bei der Versteigerung wird nur ein solches Gebot berücksichtigt, das die dem Anspruch des Gläubigers vorgehenden Rechte sowie die Kosten des Verfahrens abdeckt (geringstes Gebot). Neben der Durchsetzung von Geldforderungen dient die Zwangsversteigerung zur Auflösung einer Gemeinschaft (z. B. Erbengemeinschaft) an Grundstücken bei Uneinigkeit über Auseinandersetzung.